Zum einen die Variante nach Musterprotokoll und zum anderen die Variante mit eigener Satzung (Gesellschaftsvertrag).
Sicher ist die UG-Gründung nach Musterprotokoll die günstigere, aber nicht immer die sinnvollste Unternehmensgründung. Hier ist zu bedenken, dass bei einer UG-Gründung nach Musterprotokoll nur maximal 3 Gesellschafter möglich sind und nur ein Geschäftsführer möglich ist. Bei einer Gründung mit eigener Satzung sind dagegen beliebig viele Gesellschafter möglich und es können beliebig viele Geschäftsführer eingesetzt werden. Eine mögliche Alternative für das Geschäftsführerproblem bei einer UG-Gründung nach Musterprotokoll ist das zusätzliche einsetzen von Prokuristen. So können auch mehrere Gesellschafter das Unternehmen entsprechend vertreten.
Weiterhin wäre bei einer UG-Gründung mit mehreren Gesellschaftern zu bedenken was bei folgenden Situationen und Sachverhalten passieren soll:
Dies ist nur eine kleine Aufzählung was bei UG-Gründung mit eigener Satzung (Gesellschaftsvertrag) berücksichtig werden kann.
Eine UG-Gründung oder GmbH-Gründung über uns ist sehr kurzfristig möglich und erfolgt mit uns im Regelfall an einem Tag (siehe unten Tagesablauf am Gründungstag), wenn wir von Ihnen alle erforderlichen Angaben und Unterlagen entsprechend zeitnah erhalten.